Bewertung Rechtsanwalt Thomas Bayer, Paul-Nevermann-Platz 2-4, 22765 Hamburg, möchte mich in einer Sache vertreten, legt mir später aber nahe, mich von einem anderen Anwalt vertreten zu lassen.
Vorgang:
Hatte seinerzeit Herrn Rechtsanwalt Bayer angeschrieben, ob er mich in einer Sache vertreten könne. Es ging hierbei um die Rückforderung eines von mir in Vorkasse bezahlten Rechnungsbetrages, da die vereinbarten Leistungen vom Rechnungsstellers nicht erbracht wurden. Herr Rechtsanwalt Bayer sollte mich in dieser Angelegenheit vertreten.
Daraufhin schickte ich Herrn Bayer am 25. Febr 2021 den Entwurf eines Bewertungstextes zu, um die Arbeitsweise des Rechnungsstellers öffentlich zu machen. Den Textinhalt erklärte der Rechtsanwalt für bedenkenlos.
Am 11. März 2021 mailte ich Herrn Bayer sämtliche Unterlagen zu, damit er in der Sache tätig werden könne.
Am 18. März 2021 erkundigte ich mich nach dem Stand der Dinge mit folgender Mail:
Guten Tag Herr Bayer, ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich der Sache zeitnah annehmen würden, auch aus Gründen weiterer Verfahrensweisen. Freundlichen Gruß
Am gleichen Tage schreibt mir Herr Bayer, da er terminlich sehr eingebunden ist, könne er die Sache nicht zeitnah bearbeiten.
Äußert auch Zweifel, ob es daher überhaupt für mich Sinn mache, mich zu vertreten und hätte Verständnis, sollte ich einen Kollegen mit dem Fall beauftragen wollen. Und schlägt ein Telefonat in weiteren fünf Tagen vor.
Am 19. März 2021 antwortete ich per Mail zurück:
Guten Tag Herr Bayer, das ist aber sehr unerfreulich. Sie äußern sich erst nach meiner Nachfrage, die ich nach sieben Tagen gestellt habe und dann hinterfragen Sie, ob es überhaupt Sinn macht mich in dieser Sache zu vertreten, obwohl ich Ihnen den Sachverhalt frühzeitig dargelegt habe. Im gleichen Zuge legen Sie mir auch noch die Suche nach einem anderen Anwalt nahe.
Das finde ich nicht in Ordnung und werde ihr Verhalten nicht unerwähnt lassen.
Eine Antwort auf meine Mail erfolgte durch Rechtsanwalt Bayer Hamburg nicht.
Erkenntnis:
Erkundige dich vorher und wende dich niemals an einen Rechtsbeistand
der auf Portalen die Bewertungsfunktion ausgeschaltet hat, wie z.B. >> hier