Rechtsstreit mit Moritz Jahr aus Hamburg zur Übernahme von Hamburg Stadtführung
Moritz Jahr aus Hamburg: War es Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung? Oder ist an der Geschichte nichts dran?
Auch nach drei Jahren Rechtsstreit ist noch immer nicht die Frage geklärt, ob Herr Moritz Jahr mehrmals eigene Rechnungen ausgestellt hat, vorbei an seinem Chef, oder ob es nur die eine betrifft, die ihm nachgewiesen wurde? Der gerichtlich verfügten Auskunftserteilung durch Versäumnisurteil ist Herr Jahr bislang nicht nachgekommen. Auch nicht, als das Gericht ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 € festgesetzt hatte. Diesen Betrag bezahlte Herr Jahr anstandslos und erteilte weiterhin keine Auskunft. Auch nicht, als das Gericht ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 2.000 € anordnete und ein drittes in Höhe von 10.000 €. Alle Zwangsgelder bezahlte Herr Jahr und erteilte beharrlich weiterhin keine Auskunft.
Eine angebotene Vergleichszahlung wurde durch den Kläger abgelehnt.
Der Antrag wurde zweimal zurückgestellt, durch die Richterin am Landgericht Hamburg, da Herr Jahr Unterlagen beibrachte, die allerdings nichts zur Klärung des Vorwurfes beigetragen haben.
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Seinerzeit, bis ins Jahr 2018, war Moritz Jahr noch für → Hamburg-Stadtführung.com tätig, bevor er das Unternehmen im Februar 2018 käuflich erworben hat.
Zu seinen Aufgaben zählten u.a. die Organisation und Durchführung von Führungen in Hamburg, >> weiterlesen
Hat Herr Moritz Ullrich Godberg Jahr etwas zu verbergen? Ehemals tätig beim damaligen Inhaber von Hamburg Stadtführung und verantwortlich für die Abwicklung von Stadtführungen in Hamburg, entfernte er im Jahr 2018 durch Löschung eine Führung aus dem Geschäfts-E-Mail-Account, um sie auf eigene Rechnung und mit eigener Bankverbindung versehen, >> weiterlesen
Beschluss des Landgerichts zur Zwangshaft Moritz Jahr >>
Dienstag, 14. September 2021
Dem Antrag auf Zwangshaft wurde durch das Landgericht Hamburg stattgegeben Beschluss-landgericht-Zwangshaft
Dem Beschluss beiliegend schreibt die Richterin über Herrn Jahr, Seite 4:
Zitatanfang:
Nach dem persönlichen Eindruck des Gerichts von den ausführlichen mündlichen Stellungnahmen des Schuldners im Anhörungstermin vom 13. September 2021 zeigt sich der Schuldner geistig wach und klar, ruhig und reflektiert, vernünftig und wirtschaftlich denkend, zugleich ohne jedes Unrechtsbewusstsein hinsichtlich seiner Nichterfüllung des vor fast 3 Jahren mit rechtskräftigem Urteil vom 30. Oktober 2021 titulierten Auskunftsanspruch des Gläubigers und insbesondere nachhaltig unbeeindruckt vom Ablauf des bisherigen Zwangsvollstreckungsverfahrens. >> weiter