Bewertung Rechtsanwalt Wolfgang Müller, Hamburg-Bergedorf

in Kanzlei Zweimal Müller, Sachsentor 38, 21029 Hamburg

Bewertung Rechtsanwalt Wolfgang Müller, Hamburg-Bergedorf

Sehr unzufrieden über den Umgang mit seinem Mandanten zeigt sich Herr S. aus Hamburg und würde Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Müller keinesfalls weiterempfehlen. 
Herr S. schreibt:

Mich störte es, dass Herr Rechtsanwalt Wolfgang Müller, Kanzlei Zweimal Müller, wiederholt E-Mails unbeantwortet ließ und erst nach meiner konkreten Anfrage, was ich tun müsse, um eine Antwort zu erhalten, eine Reaktion zeigte. 
Auch bat ich um Zusendung von Dokumenten, die Zahlungen auf das Anwaltskonto belegen. Rechtsanwalt Wolfgang Müller (Zweimal Müller) sendet mir einen Antrag zu, der ohnehin in meinem Besitz.
Nachdem ich erneut um Zusendung der Dokumente bitten musste, erhielt ich einen Auszug aus seinem Aktenkonto, nicht aber die Dokumente. Woraufhin ich nochmals um Zusendung bitten musste. Diese Mail blieb auch am zehnten Tage unbeantwortet. 

Des Weiteren schickt mir Rechtsanwalt Wolfgang Müller (Zweimal Müller) einen Beschluss des Landgerichts (!) zu, das den Haftbefehl für einen Schuldner ablehnte. 
Anstatt mit mir die weiteren Schritte zu besprechen, Möglichkeiten auszuloten, so wie ich es von einem Anwalt erwarten würde, teilte er mir lediglich mit, der Beschluss sei zu meiner Kenntnisnahme und Verbleib bei meinen Unterlagen mit.
Ohne seine rechtliche Beratung fühlte mich alleine gelassen. Meiner Meinung nach ist Rechtsanwalt Wolfgang Müller 
seiner Anwaltspflicht der Beratung nicht nachgekommen.
Somit werde ich Die Rechtsanwaltskammer Hamburg einschalten müssen.
Aufgrund meiner Erfahrung kann ich Rechtsanwalt Wolfgang Müller, Kanzlei Zweimal Müller, Hamburg-Bergedorf nicht weiterempfehlen.

Mein Schreiben an die → Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Betr.: Beschwerde gegen Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Müller, Zweimal Müller, Sachsentor 38, 21029 Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich über Rechtsanwalt Wolfgang Müller in zwei Punkten beschweren.
1.) 
In mehreren E-Mails hatte ich den Anwalt um Zusendung von Dokumenten des Gerichtsvollziehers gebeten, die belegen, an welchem Tag die gepfändeten Geldbeträge auf das Konto des Rechtsanwaltes überwiesen wurden. Bis heute hat er diesen Nachweis nicht erbracht und antwortet auch nicht mehr auf meine erneuten Nachfragen.
Zugeschickt hatte er lediglich den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers und einen Auszug aus seinem Aktenkonto. (E-Mail vom 5.09.2022).
Auf zwei weitere E-Mail vom 5.10.2022 und 14.10.2022, in denen ich erneut um die Zusendung der Dokumente des Gerichtsvollziehers gebeten hatte, blieben unbeantwortet.

2.)
Einen Beschluss des Oberlandgerichts Hamburg schickte mir Rechtsanwalt Müller lediglich zur
Kenntnisnahme und Verbleib bei meinen Unterlagen zu (siehe Anlage), ohne mich hierzu anwaltlich zu beraten, wie es seine Pflicht gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen  

Über den weiteren Verlauf werde ich an dieser Stelle berichten.