Beschwerde bei Ärztekammer gegen Frau Dr. Eisler

Am 04. August 2022 hat sich der Patient durch Sachverhaltsvortrag über Frau Dr. Eisler bei der Ärztekammer Hamburg beschwert.
Am 08. August erhielt er die ablehnende Antwort, dass die mitgeteilten Umstände den Verdacht eines Berufsvergehens nicht rechtfertigen würde und es daher keinen Grund gäbe, Ermittlungen gegen Frau Dr. Anastasia Eisler anzustellen. 
Befremdlich und irritierend zugleich, die Ärztekammer liefert keine Informationen, an wen, an welche Institution der Patient seine Beschwerde richten kann.
Hier das Antwortschreiben des Patienten an die Ärztekammer:

Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Beschwerde gegen Frau Dr. Anastasia Eisler haben Sie mir mit Schreiben vom 8. August 2022
mitgeteilt, dass die Ärztekammer das Verhalten eines Arztes/einer Ärztin auf Einhaltung der Berufsordnung prüft und dass die
in meiner Beschwerde die aufgeführten Umstände den Verdacht auf ein ärztliches Berufsvergehen
nicht erfüllen und die Ärztekammer somit nicht tätig wird.

Inwieweit Ihre ablehnende Haltung rechtens ist, bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und
der Weigerung durch Frau Dr. Anastasia Eisler, dringend benötige Ergebnisse aus 24-Stunden-Messungen mehrfach
zu verweigern, was eine Verletzung der Fürsorgepflicht, Beratungspflicht, Informationspflicht gleichkommt,
werde ich juristisch prüfen lassen und diesen Vorgang weiterhin online stellen.

Nahezu possenhaft mutet es an, dass ich Ihnen meine zahlreichen -nutzlosen-Kontakte zur Praxis mitteile und
Sie mir empfehlen, dass ich mich zur Klärung an die Praxis wenden solle.

Mit freundlichen Grüßen