Eine Nachforderung der Firma E.ON veranlasste mich, meine Interessen durch Kerstin Dieter, Rechtsanwältin in Hamburg vertreten zu lassen. Das war im Jahre 2019.

Kerstin Dieter in Hamburg

Die Forderung betrug letztendlich ca. 1200 Euro. Es folgte ein jahrelanger Schriftwechsel, in dem die Seiten sich gegenseitig den Ball zuspielten: E.ON bestand auf die Zahlung, die Kerstin Dieter Rechtsanwältin  lehnte eine Zahlung ab. Zwischendurch gab es auch Schreiben, in denen E.ON die Gassperre ankündigte und die Anwältin dagegen Einspruch erhob.

Bis zum 19.01.2021!!! Hier fühlte ich mich genötigt, die Forderung unverzüglich zu bezahlen, um eine Sperre der Gasversorgung abzuwenden. Das Team war schon auf dem Wege zu mir.

Was war geschehen?

Am 18. Januar erhielt ich eine Mail von Frau Kerstin Dieter. Im Mail-Anhang ein E.ON-Schreiben vom 11.01.2021 mit einer erneuten Sperrankündigung für die Gasversorgung, die am 19.01.2021 erfolgen sollte. Wie immer, machte ich mir auch dieses Mal keine weiteren Gedanken. Bislang kam es noch nie zu einer Sperre. Außerdem sei die Gesetzeslage so, wie mir die Anwältin vor langer Zeit mitteilte, dass E.ON nicht sperren dürfe, da man sich mitten in einem Rechtsstreit befände. Das wiederholte sie auch in ihrem Antwortschreiben an E.ON.

Keine Chance rechtzeitig zu reagieren.

Blöd nur, E.ON hatte in seinem Schreiben vom 11. Januar eine Zahlungsfrist bis 17. Januar eingeräumt. Dieser Brief wurde mir von der Anwältin allerdings erst am 18. Januar per Mail zugestellt, versehen mit dem Eingangsstempel ihrer Kanzlei ebenfalls vom 18. Januar. → Der Brief von E.ON sollte also sieben Tage unterwegs gewesen sein? In der Regel dauert die Zustellung einen Tag. 
Alle Briefe von E.ON wurden mir immer innerhalb eines Tages zugestellt, in Ausnahmen dauerte die Zustellung zwei Tage, aber niemals länger. Und ausgerechnet dieser wichtige Brief, der eine Sperrankündigung enthielt, sollte eine Woche lang unterwegs gewesen sein?

Etwas beunruhigt wegen der Sperrankündigung mailte ich an Rechtsanwältin Dieter am selben Tage (18.01.2021): „Sie teilen mir sicherlich gesondert mit, sollte ich etwas unternehmen müssen“.

Unfassbar: einen Tag später am 19. Januar zur Mittagszeit (!) erreichte mich ein Mail der Rechtsanwältin, in der sinngemäß zu lesen stand:
„Die (EON) darf nicht sperren. Faktisch könnten sie es aber.  Und wenn jemand vor der Tür steht, solle ich ihm den Zugang verweigern. Sollten die dennoch die Gasversorgung sperren, könnte ich gerichtlich dagegen vorgehen“.

Hä?  E.ON darf nicht sperren, aber faktisch könnten sie es doch? Und ich sollte dem Sperrtrupp den Zugang verweigern und das tagtäglich?  Was erwartet die Anwältin Kerstin Dieter von mir?

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