von Gunvald Tass
Geld für Reeperbahnführung von Moritz Jahr in die eigene Tasche gewirtschaftet?
Seinerzeit, bis ins Jahr 2018, war Moritz Jahr noch für → Hamburg-Stadtführung.com tätig, bevor
er das Unternehmen im Februar 2018 käuflich erworben hat.
Zu seinen Aufgaben zählten u.a. die Organisation und Durchführung von Führungen in Hamburg,
darunter auch Reeperbahnführungen. Offenbar hat Moritz Jahr hierbei nicht nur im besten
Interesse des Unternehmens gehandelt, sondern auch am Unternehmen vorbei in die eigene Tasche gewirtschaftet.
Denn eines Tages stellte der damalige Inhaber fest, dass eine Anfrage für eine Gruppenführung über die Reeperbahn mit 32 Personen aus seinem Mailaccount gelöscht worden war. Allerdings hatte Herr Jahr vergessen, diese und andere Mails, die sich bereits im “Gelöscht-Ordner” befanden, auch endgültig zu löschen, wodurch der Vorgang aufflog.
Besagte Reeperbahnführung Hamburg bot der damalige Mitarbeiter Moritz Jahr auf eigenen Namen und Rechnung an und ließ sich das Geld auf sein Privatkonto überweisen, statt ein Abrechnung vertragsgemäß über das Unternehmen vorzunehmen. Ob es sich hierbei um Betrug oder Unterschlagung handelt, wird noch von Staatsanwaltschaft und Gericht geklärt werden müssen.
Da dies hinter dem Rücken des Unternehmens bzw. seines damaligen Chefs erfolgte, war es Herrn Jahr selbstredend nicht möglich, besagte Reeperbahnführung in die Tageslisten einzutragen, die Herr Jahr täglich auf den neusten Stand zu bringen hatte, und seinem Chef weiterleiten musste.
Ihm war ein Eintrag auch deshalb nicht möglich, weil es Moritz Jahr schriftlich untersagt war, Gruppenführungen von mehr als 10 Personen zu bearbeiten. Diese Anfragen musste er an seinen Chef weiterleiten.
Erst am letzten Tage seiner aktiven Mitarbeit im Januar 2018 hat Moritz Jahr den abgezweigten Betrag auf die Tagesliste gesetzt und unkorrekt als “Barzahlung des Kunden” deklariert; dies vermutlich nur deshalb, weil er Wind von den Nachforschungen bekommen hatte. Die Absicht, das Unternehmen respektive seinen damaligen Chef zu hintergehen bleibt.
Zur Aufklärung trägt Moritz Jahr nichts bei.
Besagte Rechnung aus dem Jahre 2018 trägt die Rechnungsnummer 38. Herr Jahr wurde zunächst außergerichtlich durch Anwälte aufgefordert, den Sachverhalt aufzuklären. Da er nicht reagierte, wurde er auf Auskunft und Rechnungslegung verklagt und verurteilt.
Sein damaliger Chef würde gerne wissen, ob die Rechnungsnummern 01 – 37 ebenfalls “abgezweigte” Führungen ausweisen. Ebenso auch die Rechnungen ab Nummer 39.
Da Moritz Jahr nach Verurteilung zur Auskunft immer noch nicht
entsprechend reagierte, wurden auf Antrag Zwangsgelder gegen ihn erlassen, um ihn zu einem Handeln zu bewegen. Er zahlte zunächst ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 1.000, es folgte ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von EUR 3.000 und schließlich ein drittes Zwangsgeld in Höhe von EUR 10.000. Herr Jahr zahlte lieber, als die Auskunft zu erstatten.
Um endlich eine Auskunftserteilung zu erreichen wurde als ultima ratio ein Antrag auf Zwangshaft beim Landgericht Hamburg gestellt. Ein Haftbefehl liegt nunmehr vor. Durch eine Zwangshaft soll Herr Jahr zur Auskunft und Rechnungslegung gebracht werden.
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