Der beantragte Haftbefehl gegen Moritz Jahr wurde ausgesetzt.

Dienstag, 28. September 2021
Das Landgericht informiert den Kläger-Anwalt, dass am heutigen Tage Herr Jahr in der
Geschäftsstelle des Landgerichtes erschienen sei und die angeforderten Unterlagen sowie eine
Streitwertbeschwerde eingereicht hätte.
Nach Durchsicht der beigebrachten Unterlagen stellten Kläger und Kläger-Anwalt gemeinsam fest,
dass die Unterlagen keineswegs die „angeforderten“ sind und daher auch nichts zur Aufklärung
des Sachverhaltes beitragen können.
Zur vollständigen Aufklärung würde beispielsweise das Beibringen der fraglichen Rechnungen
beitragen, nebst dazugehörigen Kontoauszügen. Außerdem würde eine Aufklärung zusätzlich Herrn
Jahr von dem Verdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens befreien. Oder vielleicht belasten?
Jedenfalls trägt Herr Jahr weiterhin nichts zur Klärung bei.
Er zog es bislang vor, für sein Schweigen Zwangsgelder in einer Gesamthöhe von EUR 13.000 zu
zahlen, statt Auskunft zu erstatten.
Erfolg hatte er hingegen insoweit, als der Haftbefehl vorerst ausgesetzt worden und der Termin einer Verjährung näher gerückt ist.
Die Richterin verfügte in der Sache einen Erörterungstermin für Ende November 2021, um auch die
Streitwertbeschwerde abzuhandeln.

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